FAQ
Häufige Fragen - Informationen zum Krematorium Bielefeld
Es kann bereits zu Lebzeiten eine schriftliche Willenserklärung abgegeben werden. Nutzen Sie hierfür den Vordruck Willensbekundung - Eigenverfügung. Wenn es keine Willenserklärung gibt, entscheiden die Angehörigen. Auch dazu stellen wir Ihnen zwei Formulare zur Verfügung: die Willensbekundung für Angehörige - Druckversion und die Willensbekundung für Angehörige - ausfüllbar.
Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Papiere vorliegen, dauert es maximal zwei bis drei Tage. Auf besonderen Wunsch kann eine Einäscherung auch vorgezogen werden.
Ja, diese Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Amtsärztin oder ein Amtsarzt muss bestätigen, dass die Verstorbenen eines natürlichen Todes gestorben sind.
Ja, es ist gesetzlich vorgeschrieben und für uns selbstverständlich, dass jeweils nur ein Sarg an das Feuer übergeben wird. Jede Kremation wird im Einäscherungsbuch genauestens protokolliert. Neben dem qualifizierten Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überwacht die Systemsteuerung den gesamten Prozess der Einäscherung. Es findet also eine ständige qualifizierte Kontrolle statt. Eine Vermischung von Totenaschen ist somit ausgeschlossen.
Absolut. Um jede Verwechslung auszuschließen, wird jeder Sarg mit den Namen der Verstorbenen und einer Registriernummer versehen, unter der die Kremation im Einäscherungsverzeichnis geführt und die Daten der Verstorbenen gespeichert werden. Außerdem wird dem Sarg bei der Einäscherung ein feuerfester Schamottstein mit der gleichen Nummer beigegeben, der anschließend mit in die Urne gelegt wird. Dadurch kann die Asche, wie von den Gesetzgeber:innen gefordert, jederzeit – auch nach vielen Jahren – der konkreten verstorbenen Person zugeordnet werden. Zusätzlich werden in den Deckel, mit dem die Urne dauerhaft fest verschlossen wird, die Namen und die Lebensdaten der Verstorbenen, das Einäscherungsdatum, der Name der Feuerbestattungsanlage und die Registriernummer eingraviert.
Ja, Dinge aus natürlichen Materialien wie zum Beispiel Abschiedsbriefe oder Bilder dürfen mitgegeben werden.
Ja, oft haben Familienangehörige den Wunsch, den Zeitpunkt der Einäscherung zu erfahren, damit sie während dieser Zeit der Verstorbenen besonders gedenken können. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach und informieren die Familie oder das Bestattungsinstitut über den Zeitpunkt der Einäscherung.
Ja, das Krematorium Bielefeld bietet Ihnen als Angehörigen verschiedene Möglichkeiten, den letzten Weg Ihres Verstorbenen zu begleiten: Im Rahmen einer begleiteten Einäscherung können Sie dem Moment der Übergabe Ihres Verstorbenen an das Feuer beiwohnen. Dem voraus geht eine kurze Zusammenkunft im unmittelbaren angrenzenden Trauerraum. Dieser liebevoll eingerichtete Raum steht auch für ausführlichere Trauerfeiern zur Verfügung. Abschiednahmen im kleinen Kreis sind in unserem Verabschiedungsraum möglich – ungestört und in würdevollem Ambiente. Ausführliche Informationen zum Abschiednehmen in unserem Krematorium finden Sie auf unserer Website. Sollten Sie eine dieser Möglichkeiten in Anspruch nehmen wollen, übernimmt das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens die weitere Abstimmung mit uns und wird während der Trauerfeier oder der begleiteten Einäscherung anwesend sein.
Ja, auf Wunsch können Sie dem Moment der Übergabe ihres Verstorbenen an das Feuer beiwohnen. Dem voraus geht eine kurze Zusammenkunft im unmittelbar angrenzenden Trauerraum. Hier haben Sie sowohl vor als auch im Anschluss an die begleitete Einäscherung Zeit, Ihre Gedanken zu sortieren und Ihrem Verstorbenen zu gedenken. Das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens übernimmt die Abstimmung mit uns und wird auch während der gesamten Dauer anwesend sein. Ausführliche Informationen zur begleiteten Einäscherung finden Sie auf unserer Website.
Ja, das schreibt die Betriebsordung des Krematoriums vor.
Nein, nach dem nordrhein-westfälischen Bestattungsrecht müssen Urnen auf Friedhöfen beigesetzt werden. Deshalb ist es nicht zulässig, Urnen zu Hause aufzubewahren. Die Gesetzgeber:in erlaubt es den Familienangehörigen aber, die Urne beim Krematorium abzuholen und selbst zum Beisetzungsort zu bringen.
Nein, nach dem Bestattungsgesetz für Nordrhein-Westfalen muss die gesamte Asche von Verstorbenen in der verschlossenen Urne beigesetzt werden. Diese Vorschrift dient der Totenruhe, die ebenfalls gesetzlich verankert ist. Einen Teil der Asche zu entnehmen ist nicht statthaft, da die Abfüllung in ein Amulett oder Medaillon keine Beisetzung ist und dadurch auch die Totenruhe gestört wird.
Krematorien unterliegen den strengen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes und den Richtlinien des Verbands Deutscher Ingenieure (VDI). Damit wird die Belastung der Umwelt so gering wie möglich gehalten. Ausführliche Informationen zur Nachhaltigkeit in unserem Krematorium finden Sie auf unserer Website.
Ja, Transparenz hat für uns einen hohen Stellenwert. Wir laden Sie zu einer Führung durch unser Krematorium herzlich ein. Bitte melden Sie sich dazu vorher an. Weitere Informationen zu Anmeldung und Terminen für Führungen durch unser Krematorium finden Sie auf unserer Website.


